"In der ureigenen Sammlung der Grundrechte der Europäischen Union – der Europäischen Grundrechtecharta – ist klar und deutlich zu lesen:
„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, (...) seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“ (Art. 10 GRC)
Diese Möglichkeit der öffentlichen Bekennung unseres Glaubens, unserer Ansichten und Gedanken – so sie nicht beleidigend, diskriminierend oder entwürdigend gegenüber anderen sind – ist einer der Eckpfeiler unserer demokratischen europäischen Wertegemeinschaft. Sie darf nicht unterminiert, eingeschränkt oder anderswertig torpediert werden.
Als Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments wurde ich mit der Umsetzung von Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betraut, in dem unter anderem die Achtung und Anerkennung des Status und der Identität weltanschaulicher Gemeinschaften festgeschrieben wird. Im offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog müssen Brücken geschlagen werden, anstatt den anderen zu verunglimpfen oder gar zu diskriminieren.
Dabei dienen uns die Grund- und Freiheitsrechte, demokratische Werte und rechtstaatliche Prinzipien als Fundament.