Am 05. Mai 2022 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, um den durch das chinesische Regime stattfindenden Organraub zu verurteilen. Darin drückt das Parlament seine “ernste Sorge” über den “immer noch andauernden, systematischen, unmenschliche und eigentlich vom Staat sanktionierten Organraub [...] vor allem an Falun-Gong-Praktizierenden“ aus.
Die Resolution fordert die EU-Mitglieder auf, den staatlich organisierten Organraub öffentlich zu verurteilen und das Thema in jeden Menschenrechtsdialog in Bezug auf China zur Sprache zu bringen. Unter Punkt 7 der Resolution fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Thema Organentnahme in China bei jedem Menschenrechtsdialog zur Sprache zu bringen. Zudem sollten laut Resolution die EU und ihre Mitgliedstaaten darauf bestehen, dass der “Missbrauch im Zusammenhang mit Organtransplantationen in China öffentlich verurteilt” werde [...] und ihre Bürger, die nach China reisen, für dieses Problem sensibilisiert werden.
Punkt H im Entschließungsantrag enthält die Erwägung, dass das China-Tribunal im März 2020 sein abschließendes Urteil gefällt hat, in dem es feststellte, dass die erzwungene Organentnahme in ganz China seit Jahren in erheblichem Umfang praktiziert wird und dass die Anhänger von Falun Gong eine –und wahrscheinlich die wichtigste –Quelle der Versorgung mit menschlichen Organen waren; Eine weitere Erwähnung in der Resolution bezieht sich darauf, dass sich die chinesische Regierung weigerte, vor dem China-Tribunal auszusagen.
Die verabschiedete EU-Resolution wurde an Vertreter der Außen-und Sicherheitspolitik, die Regierungen und Parlamente aller Mitgliedstaaten, sowie die Regierung und das Parlament der Volksrepublik China und den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte gesendet.