In den Tagen vor dem 25. April 1999 wurden in der chinesischen 10-Millionen-Stadt Tianjin 45 Falun-Gong-Praktizierende (Falun-Dafa-Praktizierende) von der Polizei misshandelt und wegen eines erhofften Treffens mit Zeitungsredakteuren gesetzwidrig verhaftet; sie wollten deren Falschmeldungen über Falun Dafa richtigstellen.
Friedlicher Appell am 25. April 1999 in Peking
Bittsteller für die Freilassung der unrechtmäßig Verhafteten wurden daraufhin an die Zentralregierung in Peking verwiesen. Tausende versammelten sich somit am 25. April 1999 beim Petitionsbüro der Zentralregierung in Peking. Der stille und friedliche Appell dauerte mehrere Stunden – kein Lärm, keine fordernden Rufe, nur eine stille Versammlung.
Am gleichen Tag erklärte sich der seinerzeit amtierende Premierminister Zhu Rongji bereit, fünf Vertreter von Falun Gong zu empfangen. Der Ministerpräsident versprach, die Misshandlungen untersuchen zu lassen. Das Recht, in Freiheit Falun Dafa auszuüben, sicherte er den Praktizierenden ebenfalls zu.
Durch diese Nachricht beruhigt, verließen alle Versammelten gelassen und ruhig das Gebiet des Petitionsbüros der Zentralregierung im Distrikt Zhongnanhai.
In der Folge wurde dieses Ereignis allerdings von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) als Belagerung des Regierungsbezirks dargestellt und diente als Begründung für die am 20. Juli 1999 einsetzende Verfolgung von Falun Dafa. Landesweite Hetzkampagnen verbreiteten fortwährend verleumdende Nachrichten über Falun Gong.
Diese vom damaligen Präsidenten Chinas, Jiang Zemin, initiierte brutale Verfolgung gleicht einem Völkermord. Hunderttausende, unschuldige Praktizierende wurden und werden Opfer von Internierung, Folter, Zwangsarbeit und einem systematischen Organraub in großem Ausmaß. Trotz der Brutalität und Grausamkeit der KPCh blieben die Falun-Gong-Praktizierenden all diese 24 Jahre friedlich – so wie am 25. April 1999 in Zhongnanhai.
Mit ihren Prinzipien – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – informieren die Praktizierenden weltweit über die Fakten der Verfolgung. Sie verteilen Flyer, veranstalten Informationsstände, sowie Mahnwachen in Tausenden von Städten, um über die Verfolgung aufzuklären.
Das Europäische Parlament verabschiedete am 12. Dezember 2013 eine Resolution P7_TA(2013)0603, in der die Freilassung von Falun-Gong-Gefangenen gefordert wird.
In der später eingebrachten Dringlichkeitsresolution P9_TA(2022)0200 vom 5. Mai 2022 prangert das Europäische Parlament die erzwungenen Organentnahmen in China als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Das US-Repräsentantenhaus verabschiedete am 27 März 2023 das Strafgesetz H.R.1154 gegen erzwungene Organentnahmen: „Personen, die in erzwungene Organentnahmen und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahmen verwickelt sind, einschließlich Mitglieder der KPCh, werden zur Rechenschaft gezogen.“ Als Höchststrafe kann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verhängt werden.
Veranstaltung am 25. April 2023:
Mahnwache vor der chinesischen Botschaft in Wien von 11:15 bis 13:00 Uhr. Wir freuen uns über Sie als Medienvertreter vor Ort.
Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte:
Roswitha Wang-Moritz, E-Mail: roswitha.wang-moritz@fldf.eu