WIEN (FDI) -- Am Montag, den 30. August 2004, wurde vom Österreichischen Falun Dafa Verein, gemeinsam mit den Menschenrechtsorganisationen „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, IGFM" und „Gesellschaft für bedrohte Völker, GfbV", sowie zahlreichen Privatpersonen und Opfern, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen JIA Qinglin, der sich diese Woche auf Österreichbesuch befindet, hinsichtlich Verbrechen im Sinne der auch von der VR China ratifizierten UN Folterkonvention eingebracht.
image(1, "Mitglieder des Österreichischen Falun Dafa Vereins (li) mit Rechtsanwalt (re) kurz nach der Einreichung", ©FDI)
Die Situation der Menschenrechte und Folterübergriffe gegen Falun Dafa Praktizierende in Peking (Beijing) während Jia Qinglins Amtsperiode kann ohne Übertreibung als drastisch bezeichnet werden. Als Sekretär des Parteikomitees der Stadt Peking und als Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas im Zeitraum 1999 bis 2002, war Jia Qinglin unmittelbar verantwortlich für die Verfolgung. Er verlangte von KP-Mitgliedern aller Ebenen eine „klare Position“ gegenüber Falun Gong, und entschlossenes Handeln zur Bekämpfung von Falun Gong. Auch nahm er aktiv an der Verfolgung von weiblichen Falun Gong Praktizierenden teil. Die im Ausland bekanntesten Fälle von Folter – einige sogar bis zum Tod - geschahen während Jias Amtsperiode in Peking. Dazu zählen zum Beispiel der Tod von Frau WANG Lixuan und ihrem erst acht Monate alten Sohn im November 2000, der Tod von Frau ZHAO Xin, einer 32-jährigen Hochschuldozentin der „Universität für Marktwirtschaft und Industrie Beijing“ im Dezember 2000, und die grausamen Folterungen von Herrn ZHAO Ming, einem in Irland lebenden chinesischen Falun Gong Praktizierenden.
Die „World Organisation to Investigate the Persecution of Falun Gong, WOIPFG“ gab am 12. Juni 2004 ein 400-seitiges Dokument mit detaillierten Aufzeichnungen aller bis dato dokumentierten Folterfälle heraus. Auch befindet sich darin eine Beschreibung über die Hetzpropaganda Chinas, die ihren Höhepunkt 2001 in der inszenierten „Selbstverbrennung am Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking erreichte. Als Sekretär des Parteikomitees der Stadt Peking ist Jia Qinglin direkt verantwortlich für diese Inszenierung. Durch wiederholtes und andauerndes Senden dieses Videos auf allen Fernsehkanälen wurde bewusst Hass und Angst im chinesischen Volk verbreitet, als Nährboden und zugleich Rechtfertigung für ein „hartes Durchgreifen im Fall Falun Gong“.
Hunderttausende Praktizierende wurden und werden überwacht, verloren ihre Arbeitsplätze, Kindergarten- und Schulplätze, wurden in die Obdachlosigkeit getrieben und schlussendlich in Zwangsarbeitslager oder in Psychiatrische Anstalten deportiert. Jedes Lager muss ein gewisses Quantum an „Umerziehungen“ vorweisen können. Um diese Vorgabe einhalten zu können, gehen die Beamten und Polizisten oft bis zum Äußersten. Häftlingen wird befohlen, Praktizierende zusammenzuschlagen. Öffentliche Erniedrigungen, grausame Folter, Vergewaltigungen, Zwangsernährung z.B. mit Salzlösungen oder Fäkalien, Injektionen von Nervengiften und Totschlag sind in diesen Institutionen an der Tagesordnung.
„Ich wurde für 22 Monate im Pekinger Arbeitslager Tuanhe eingesperrt und habe unter den bösartigsten Drangsalierungen wie grausamer Folterung, Gehirnwäsche und psychischer Misshandlung gelitten. Ich kann wirklich beurteilen, wie fürchterlich diese Verfolgung ist. Vier meiner Freunde wurden zu Tode gequält. Ich hatte mehr Glück, da ich im Ausland studierte und Irland ein Staat ist, der die Menschenrechte verteidigt. Durch starke Bemühungen der Internationalen Gemeinschaft konnte meine Freilassung erwirkt werden. Das kommt sehr selten vor. Aus diesen Gründen tue ich mein Bestes, um diese Verfolgung aufzuzeigen und sie so schnell wie möglich zu einem Ende zu bringen. Während des letzten Jahres haben wir zu diesem Zweck in verschiedenen Ländern rechtliche Schritte gegen Jiang Zemin und andere [chinesische] Regierungsmitglieder eingeleitet.“ (ZHAO Ming, einer der Kläger der Strafanzeige gegen JIA Qinglin, im Interview mit der Zeitung „Epoch Times“)
Finanziert wird diese Verfolgung zum Teil auch mit den Gewinnen, die die Arbeitslager durch Produkte, die von inhaftierten Falun Gong Praktizierenden hergestellt werden, erwirtschaften können. Ahnungslose ausländische Firmen machen Geschäfte mit diesen Zwangsarbeitslagern, oft wird die Produktionsstätte nicht bekannt gegeben. Die Zwangsarbeitslager bekommen staatliche Unterstützungen, wie auch die Firmen, die mit Arbeitslagern zusammenarbeiten.
Die Bedeutung einer Strafanzeige liegt darin, Gerechtigkeit für die vielen Opfer in China zu schaffen. Da China, genauso wie Österreich, in den 80er-Jahren die „UN Antifolter Konvention“ ratifiziert hat, in der unmissverständlich Folter verboten wird, und verlangt wird, Folterer vor Gericht zu stellen, ergibt sich nun in Österreich nicht nur eine Möglichkeit, sondern ist rechtlich gesehen sogar unsere Pflicht, Folterer wie Jia Qinglin vor Gericht zu bringen, da in China diese Möglichkeiten nicht besteht. Das in der Anti-Folterkonvention verankerte Weltstrafrechtsprinzip besagt, dass Unrecht auf der ganzen Welt bestraft werden kann, nicht nur in dem Land, in dem es geschehen ist. Wenn es also im eigenen Land nicht möglich ist, den Schuldigen für seine Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen, sind die anderen Länder (in diesem Fall Österreich) dazu aufgefordert, dies zu tun.
Da die Verfolgung auch immer größere Kreise im Ausland zieht, und auch in Österreich lebende Praktizierende direkt z.B. durch Passverweigerungen und Touristenvisa-Ablehnungen betroffen sind, ist es notwendig, eine Strafanzeige einzureichen. Wie weit die Verantwortlichen der Verfolgung gehen, um Falun Gong Praktizierende selbst außerhalb Chinas zu unterdrücken, zeigte erst kürzlich das Beispiel des Herrn Mag. WANG Yong, der durch die Ablehnung seiner Passverlängerung seitens des chinesischen Konsulats in Wien Drangsalierungen erleiden musste. Die Strafanzeige gegen JIA Qinglin ist erst der erste Schritt, in Österreich die Hauptverantwortlichen und Mittäter der Verfolgung von Falun Gong vor Gericht zu stellen. Auf der ganzen Welt wurden schon zahlreiche Strafanzeigen und Klagen eingebracht. Der Erfolg dieser Strafanzeige hängt von vielen Faktoren ab, ein nicht unwesentlicher davon ist die Rolle der Öffentlichkeit. Mit ihrer Unterstützung können die Taten der Verfolger aufgezeigt, die Verantwortlichen bestraft und die Verfolgung gestoppt werden.
Der chinesische Student ZHAO Ming erklärte in einem Interview, nachdem er wieder in Freiheit war: „Als die Verfolgung begann, wussten die wenigsten etwas über Falun Gong. Viele ausländische Medien kopierten schlicht die Lügen und Propaganda der chinesischen Presse. Am Anfang erklärten wir nur, dass wir nichts Verkehrtes vertreten und dass die Verfolgung nicht richtig ist. Doch nachdem ich gerettet und entlassen wurde, hatte sich die Situation bereits gewandelt. Weltweit wurden Länder davon in Kenntnis gesetzt, dass Falun Gong eine friedvolle Meditationspraxis ist. Wir sollten seine Verfolgung so schnell wie möglich beenden. Also beschreiten wir momentan den rechtlichen Weg: Anklagen in verschiedenen Ländern der Erde. Auf der einen Seite ist unsere Intention, die gesamte Ungesetzlichkeit der Verfolgung bloßzulegen und auf der anderen Seite wollen wir diese Täter schlussendlich vor Gericht bringen, weil es gemäß Internationalem Recht so durchführbar ist; die chinesischen Beamten sollen für ihre Gräueltaten zur Rechenschaft gezogen werden.“