Am 25. April 2019 verabschiedete das oberste Gericht in Belgien einen neuen Gesetzesentwurf, der Organhandel und Transplantationstoursimus unter wesentlich strengere Strafen stellt, als zuvor. Bei Gesetzesverstößen drohen nun Geldstrafen bis zu 1,2 Millionen Euro und Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren.
Damit ist Belgien das erste europäische Land, das die Vorgaben der Resolution, des Europäischen Parlaments von Dezember 2013 erfüllt. Diese Resolution enthält auch eine Stellungnahme zum staatlich organisierten Organraub an Falun-Dafa-Praktizierenden in China.
Das Gesetz wird nicht nur in Belgien selbst wirksam sein, sondern auch jeglichen Organtourismus der belgischen Bürger im Ausland betreffen. Das Gesetz bezieht weiters auch alle Zwischenhändler, Ärzte, beratende medizinische Fachkräfte und jeden der am Verkauf der geraubten Organe beteiligt ist mit ein.
Die belgische Gesetzesvorlage wird nun im nächsten Schritt an den Senat weitergeleitet, woraufhin der beglische König sie in Kraft setzen wird.