23 Jahre Verfolgung von Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, bedeuten 23 Jahre Verfolgung von Menschen, die sich nach den Prinzipien von "Wahrhaftigkeit, Güte und Toleranz" richten und sich um ihre körperliche Gesundheit bemühen. Man stellt sich die Frage, warum diese Verfolgung? Um diese Frage zu beantworten, muss man verstehen, dass Macht und die daraus resultierende Kontrolle über die chinesischen Bürger, das wichtigste Anstreben der kommunistischen Partei Chinas ist. Menschen, welche moralisch einen hohen Maßstab an sich selbst anlegen, sind auch Menschen, die sich nicht korrumpieren und unterdrücken lassen.
Als die Anzahl der Falun Dafa-Praktizierenden, die Anzahl der Parteimitglieder überstiegt, konnte es der damalige Staatschef, Jiang Zemin, nicht mehr dulden und befahl am 20. Juli 1999 mit dem Aufruf „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch, eine landesweite Verfolgungs- und Propagandakampagne gegen Falun Dafa. Seitdem werden Falun Dafa-Praktizierende in Arbeitslagern und Gefängnissen interniert, verlieren ihre Arbeit, ihr Eigentum und darüber hinaus, in einem unvorstellbar unmenschlichen Akt, ihre Organe und ihr Leben.
In all diesen 23 Jahren blieben Falun Dafa-Praktizierende weltweit stets ihren Prinzipien, trotz der Brutalität und Gewalt der KP Chinas, treu. Mit verschiedenen Informationskampagnen, Informationsständen, Kundgebungen, Paraden und anderen Informationsaktivitäten machen die Praktizierenden die Öffentlichkeit, sowie Parlamentsabgeordnete und Regierungsbeamte auf diese brutalen Menschenrechtsverletzungen aufmerksam.
Immer mehr Menschen verurteilen diese Verfolgung. Jüngste Beispiele sind die vom Europäischen Parlament verabschiedete Resolution Reports of continued organ harvesting in China vom 05.05.2022 und das endgültige Urteil des China-Tribunals in London.
MEP Dr. Othmar Karas, M.B.L.-HSG, Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments hat anlässlich 23 Jahren Verfolgung von Falun Dafa sein Statement gesendet:
„Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, (...) seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“ (Art. 10 GRC) […] Im offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog müssen Brücken geschlagen werden, anstatt den anderen zu verunglimpfen oder gar zu diskriminieren.“
Wir laden Sie herzlich zur kommenden Kundgebung am 16. Juli 2022 von 10:00 bis 20:30 Uhr zum Wiener Stephansplatz ein.
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Roswitha Wang-Moritz
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