23 der Todesfälle ereigneten sich in Arbeitslagern, Haftanstalten und Polizeiwachen. In 13 Fällen starben die Opfer innerhalb weniger Stunden nach Entlassung qualvoll an den Folgen der Folterungen. (Falun Gong Praktizierende werden von den chinesischen Behörden oft nach besonders schwerer Prügel frei gelassen, in der Hoffnung, die Verantwortung für die dann folgenden Todesfälle nicht tragen zu müssen.)
Hier einige der Fälle, die im September und Oktober bestätigt wurden:
Frau Yuan Hezhen, 42 Jahre alt, Praktizierende aus der Provinz Heilongjiang. Einem Augenzeugen zufolge wurde Frau Yuan in einer Haftanstalt in Beijing gefoltert, bis sie Blut spuckte und blutigen Stuhl hatte. Sie starb nach ihrer Haftentlassung. Ihr Ehemann Sun Jihong wurde ein Jahr davor von Polizisten des Fengtai Polizeibüros entführt. Vier Tage später wurde er zu Tode gefoltert. Sie hinterlassen eine ca. 4 Jahre alte Tochter.
Frau Li Shuhua, 32 Jahre alt, Falun Gong Praktizierende aus der Stadt Yushu, Provinz Jilin. Sie wurde von der Ortspolizei entführt und 13 Tage später zu Tode geprügelt. Einem Augenzeugen zufolge war zum Zeitpunkt ihres Todes eine Seite ihres Gesichtes schwarz und die andere Seite eingedrückt. Ihre Mutter und ihr Ehemann wurden ebenfalls ins Gefängnis geworfen, weil sie Falun Gong praktizierten. Jetzt ist ihr Vater mit ihren zwei kleinen Kindern allein.
Herr Tang Xiaocheng, 40 Jahre alt, Falun Gong Praktizierender aus dem Dorf Longfeng, Provinz Sichuan. Er wurde von der Ortspolizei zum psychiatrischen Krankenhaus von Peng-zhong gebracht, wo er schwer misshandelt wurde. Er starb einen Monat nach seiner Freilassung.
Frau Yang Guijun, Falun Gong Praktizierende aus der Stadt Baiquan, Provinz von Jilin, starb im Juni 2003 im Frauengefängnis von Jilin. Sieben Monate zuvor ist ihre Schwester im gleichen Gefängnis gestorben. An ihnen wurde die "Tiger-Bank"-Folter vollzogen, sie wurden heftig mit Hochspannungs-Elektroschockstäben geschlagen, an Handschellen aufgehängt, mit Zigaretten verbrannt und einer Art Erstickungsfolter unterworfen.