In Kanada entschied ein Gericht zugunsten der vom Falun Gong Praktizierenden Joel Chipkar aus Toronto eingebrachten Verleumdungsklage. Es wurde die umfassende Schadenersatzpflicht des beklagten stellvertretenden chinesischen Generalkonsuls, Pan Xinchun, in Kanada angeordnet. Pan hatte am 1. Mai 2003 einen Brief im Toronto Star veröffentlicht. Darin brachte er Ausflüchte für Chinas Vertuschung von SARS vor und griff mit verleumderischen Worten den Geschäftsmann Chipkar und andere Falun Gong Praktizierende an. Daraufhin wurde im August eine Verleumdungsklage eingebracht. Der Urteilsspruch des Obersten Gerichts in Ontario erscheint einfach. Doch birgt die Rechtssprechung gegen den Mitarbeiter des chinesischen Konsulates tiefe Bedeutung. Es kann als Warnsignal für die Diplomaten, die sich unter dem Schutz diplomatischer Immunität wähnen und dabei Hasspropaganda schüren, verstanden werden.