Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, eine der bedeutendensten Menschenrechts organisation Europas mit Beraterstatus beim Europarat stellt in ihrem kürzlich erschienen Bericht die Situation der Menschenrechte in der VR-China als äußerst trist dar.
In der Publikation werden vorallem die Übergriffe gegen Tibeter, Uighuren, staatlich nicht anerkannte Glaubensgemeinschaften, die Demokratiebewegung und eben Falun Gong eingehend dargestellt.
Es werden hinsichtlich der betroffenen Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 die entsprechenden verletzten Grundrechte einzeln behandelt und anhand umfangreicher Anlagen deren massive Verletzung dargelegt.
In einer dieser Anlagen werden auch österreichische Opfer der Verfolgung von Falun Gong aufgezeigt:
Frau Dipl.-Ing. Lili ZHAI ist gebürtige Chinesin und Falun Gong Praktizierende. Sie studierte in Österreich Informatik und lebt seit vielen Jahren in Wien. Seit 2003 ist sie österreichische Staatsbürgerin, sie hat den Beginn der Verfolgung 1999 bei einem Aufenthalt zuhause miterlebt und beschreibt dazu:
„Obwohl ich jetzt in Wien lebe, leide ich noch immer unter der Verfolgung: Ich habe meine Eltern seither nicht mehr sehen können, viele meiner Freunde sind im Gefängnis und Arbeitslager eingesperrt, nur weil sie die Meditationspraxis Falun Gong gut finden.“
Die chinesischen Behörden versuchen unentwegt, Namen und Daten von Falun Gong Praktizierenden herauszufinden und es finden regelrechte Überwachungen hier in Österreich statt.
Einigen Österreichern, die ein Visum für einen Chinabesuch beantragten, wurde dieses begründungslos verweigert, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie Falun Gong nahe stehen.
Auf höchsten Befehl wurde auch in der chineischen Botschaft der VR China in Wien im Frühjahr 2002 eine Hetzpropagandausstellung gegen Falun Gong inszeniert und dazu auch Österreicher eingeladen.
Auch auf österreichische Unter nehmen wird direkt Druck ausgeübt, wie etwa die Entfernung eines Plakates am Flughafen Schwechat auf Intervention Chinas zeigt.
Im. Mai 2002 wurde der heute 34 jährige Österreicher Alexander Maximilian Hamrle in Changchun , China verhaftet und tagelang verhört, da er mittels Infomaterial auf die Verfolgung hinweisen wollte. Neben Problemen mit drei Fingern unmittelbar durch die Verhaftung litt er hier in Österreich durch Bedrohung und Isolierung vonseiten des Arbeitgebers und war Druck von Familienmitgliedern ausgesetzt.
Auch anonyme Drohungen mittels Telefon oder e-mail wurden dokumentiert und finden sich in dem umfangreichen Bericht.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich fest genommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.