Am 26. Juli 2006 erstattete die Menschenrechtsanwältin Terry Marsh, in Vertretung von Falun Gong Praktizierenden, Strafanzeige gegen den chinesischen Arzt Shen Zhongyang, Direktor des Orient-Zentrums für Organtransplantationen im Zentralkrankenhaus Nr. 1 der Stadt Tianjin, wegen des Organraubes an Falun Gong Praktizierenden, denen in chinesischen Gefängnissen und Internierungslagern ohne Zustimmung die Organe am lebendigen Leib entnommen wurden. Zwei Tage zuvor waren schon die Transplantationsexperten Chen Zhonghua und Zhu Tongyu aus den selben Gründen angezeigt worden. Dies ist die erste internationale Anklage von Falun Gong bezüglich des Organraubes, nachdem der Untersuchungsbericht der unabhängigen kanadischen Untersuchungsgruppe am 6. Juli 2006 die Anschuldigungen des Organraubes an lebenden Falun Gong Praktizierenden durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) als wahr bestätigt hatte.
Der Hauptansatzpunkt für die Strafanzeige ist, dass Ärzte aus den Krankenhäusern, in denen die drei Angeklagten arbeiten, in Telefongesprächen zugegeben haben, dass eine Quelle der Organe für Transplantationen die Falun Gong Praktizierenden seien. Allein im Orient-Zentrum für Organtransplantationen wurden im Jahr 2004 ca. 900 Leber- und Nierentransplantationen durchgeführt. Bei einem Interview mit chinesischen Medien am 30. Dezember 2005 behauptete Shen, dass die Zahl von Lebertransplantationen im Jahr 2005 bereits auf 650 gestiegen sei und dass allein vom 16. - 30. Dezember 2005, also innerhalb von zwei Wochen 53 solcher Operationen durchgeführt worden seien. Familienangehörige von Patienten sagten sogar aus, dass in diesem Zentrum pro Tag bis zu 24 Leber- und Nierentransplantationen stattfinden würden. Nach der Aufdeckung des Geheimlagers Sujiatun in Shenyang stellte das Zentrum für eine kurze Zeit die Transplantationen ein. Ende März 2006 fing es wieder an, für zahlreiche ausländische Patienten Organtransplantationen durchzuführen. Die Operationen fanden immer in der Nacht statt.
Die Strafanzeige geht dahin, dass insbesondere der Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden nicht nur gegen das Anti-Folter-Gesetz verstößt, sondern auch das schlimmste Verbrechen nach dem internationalen Strafgesetz ist: "Völkermord". In der Strafanzeige wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angeklagten auch gegen die chinesische "vorläufige Bestimmung in Bezug auf Leichen von Hingerichteten und deren Organe" sowie gegen betreffende Vorschriften der UNO, dass Ärzte Strafgefangene vor Folter und anderen unmenschlichen Misshandlungen schützen sollten, verstoßen würden.
Zur Zeit der Strafanzeigen nahmen Tausende internationale Chirurgen und medizinische Fachkräfte an der ersten internationalen Konferenz für Organtransplantationen in Boston teil. Der Bericht der kanadischen Untersuchungskommission von D. Kilgour und D. Mathas erregte großes Aufsehen. Es wurde nach der Konferenz eine Richtlinie festgelegt, dass kein Mitglied der TTS (The Transplantation Society - diese Gesellschaft repräsentiert weltweit die meisten Transplantations-Spezialisten) sich zukünftig an der Organentnahme von gefangenen Häftlingen beteiligen soll.
Diese Anzeigen sind als eine Warnung an alle chinesischen Mediziner gedacht, die mit rechtswidrigen Organtransplantationen zu tun haben und an der Verfolgung von Falun Gong durch die KPC mitwirken.