Eineinhalb Jahre mussten die Kläger warten, ehe sie von Richter Ken Crispin vom Australian Capital Territory (ACT), dem obersten Gerichtshof Australiens, in ihrem Gerichtsverfahren gegen den australischen Außenminister Downer endgültig recht bekamen.
Am 16. März 2002, dem Tag vor dem Besuch des chinesischen Außenministers Tang Jiaxuan in Australien, unterzeichnete Außenminister Downer unter dem Druck der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und im Missbrauch seiner Stellung seine erste Bescheinigung, um Falun Gong Praktizierende daran zu hindern, vor der chinesischen Botschaft in Canberra Spruchbänder gegen die Verfolgung von Falun Gong in China zu zeigen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Spruchbänder und die Musik der Praktizierenden die Würde der chinesischen Delegationen und der Botschaft verletzen würde. Seitdem unterzeichnete Downer jeden Monat eine solche Bescheinigung. Laut Bernard Collaery, dem Rechtsanwalt der Kläger, war Downer nicht fähig, dem Gericht Beweise für seine Anschuldigungen zu liefern. Weiters offenbarte der ehemalige chinesische Diplomat Chen Yonglin, dass einige Personen im australischen Außenministerium eine geheime Abmachung mit der KPCh hätten.
Downer erkannte, dass er in der Öffentlichkeit wegen seiner Vereinbarung hinter den Kulissen in Erklärungsnotstand geraten würde. Deshalb hörte er im März vorigen Jahres damit auf, diese Bescheinigungen zu unterschreiben und schlug vor, sich außergerichtlich zu einigen. Die Praktizierenden waren damit jedoch nicht einverstanden, da sie annahmen, dass Downer nur einer gerichtlichen Untersuchung der Hintergründe entgehen wollte.
In seinem Urteilsspruch bestätigte der Richter, dass in einem demokratischen Land wie Australien Menschen das Recht haben, gegen Menschenrechtsverletzungen zu protestieren. Außenminister Downer hinterlegte beim Gericht eine Garantieerklärung. Falun Gong Praktizierende können jetzt frei und ohne irgendwelche Einschränkungen gegen die Menschenrechtsverletzungen der KPCh protestieren. Der Richter ordnete an, dass der Angeklagte Downer die ganzen Verfahrenskosten von 20.000 Dollar bezahlen muss und der Fall damit abgeschlossen sei. Des weiteren erwähnte er auch in seinem Urteilsspruch, dass Informationen aus erster Hand und verschiedene Untersuchungsberichte nachweisen, dass Falun Gong Praktizierende in China verfolgt werden. Diese Verfolgung sei eine Angelegenheit, die alle betreffe. Er erwähnte, dass ihn die Aussage der ersten Klägerin Dai Zhishen und der Tod ihres Mannes infolge der Folterungen durch die KPCh ganz besonders betroffen hätte. Frau Dai selbst meinte: "Wir glauben, dass es nicht genug ist, wenn Downer damit aufhört, diese Bescheinigungen zu unterschreiben; er muss für seine falschen Entscheidungen über die letzten vier Jahre hinaus zur Verantwortung gezogen werden. Das Gericht sollte bestimmen, dass all diese Bescheinigungen, die er jemals unterschrieb, jetzt ungültig sind."
Die KPCh versuchte schon immer, Politiker, Wirtschaftstreibende und andere Personen der westlichen Öffentlichkeit vor ihren Karren zu spannen. Aber wer möchte wirklich aufgrund wirtschaftlicher oder persönlicher Vorteile die demokratischen Werte seines eigenen Landes verkaufen und schlussendlich wird niemand für die Gräuel der KPCh mitverantwortlich gemacht werden wollen?