Nachrichten über Falun Dafa und die Verfolgung in China

Polizistin Shui Li in der Nanjing Untersuchungshaftanstalt illegal inhaftiert

Frau Shui Li ist Polizistin im Pukou Gefängnis in der Stadt Nanjing. Sie praktiziert Falun Dafa seit mehr als zehn Jahren. Am Nachmittag des 29. Juli 2011 wurde sie verhaftet und ist jetzt in der Untersuchungshaftanstalt Nanjing inhaftiert.

Als 1999 die Verfolgung von Falun Dafa begann, wurde sie von Beamten aus Nanjing und dem „Büro 610“ des Bezirkes mehrmals verhaftet. Sie folterten sie in der Gehirnwäscheeinrichtung Nanjing des Bezirkes Gulou und in der Untersuchungshaftanstalt Nanjing. Sie wurde auch an ihrem Arbeitsplatz im Pukou Gefängnis inhaftiert. Die Beamten hörten ihr Telefon ab und Nachbarn überwachten sie. Örtliche Polizisten und Beamte des Nachbarschaftskomitees belästigten sie häufig.

Bei einer Gelegenheit wurde Shui Li in das Nanjing Krankenhaus für Gehirnerkrankungen gebracht, wo man ihr Drogen injizierte. Der Polizeibeamte Tian rief sechs Mal ihren Ehemann an, um ihn unter Drohungen davon abzuhalten, Informationen über Frau Shui an ihre im Ausland lebenden Verwandten weiterzugeben.

In einem Versuch, Shui Li zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben, verhafteten die Polizeibeamten ihren ältesten Sohn und inhaftierten ihn 15 Tage und ihr jüngerer Sohn wurde 48 Stunden inhaftiert. Der Polizeibeamte Xiao Ningjian von der Nanjing Polizeidienststelle und andere durchsuchten ihre Wohnung. Die Haare ihres Ehemannes färbten sich aus Sorge und Angst um seine Frau weiß.

Die Verantwortlichen für die Verfolgung von Shui Li:

Huang Yaling, Leiter des „Büro 610“ Nanjing und stellvertretender Leiter der Polizeidienststelle in Nanjing:
86-25-84420178

Xiao Ningjian, Polizeibeamter des „Büro 610“ Nanjing und Leiter des Büros zum Schutz der Staatssicherheit Nanjing:
86-13951647329 (mobil), 86-25-86015780 (Büro), 86-25-84420854 (Büro)

Diesen Artikel teilen:

Bleiben Sie informiert. Abonnieren Sie unsere Pressemitteilungen und den Newsletter.

Durch "Absenden" stimme ich den Datenschutzbestimmungen zu.
Wie melde ich mich ab?