Seit Wochen bangt die in Hamburg lebende Xiaojun Ye um das Leben ihrer Mutter, die am 9. Dezember 2014 von der Polizei in Shanghai verschleppt wurde.
Tochter appelliert an die Hamburger Stadtregierung
Nach aktuellen Informationen befindet sich die 67-jährige Falun Gong-Praktizierende in einem Untersuchungsgefängnis im Shanghaier Bezirk Putuo. Anrufe der Tochter im Gefängnis blieben erfolglos und sie erhielt keine Auskunft über den Zustand ihrer Mutter.
Xiaojun Ye wandte sich mit einem Appell an die Stadt Hamburg als Partnerstadt von Shanghai. Sie bat die Abgeordneten, auf die Regierung in Shanghai einzuwirken, damit ihre Mutter so schnell wie möglich freigelassen werde.
Willkürliche Anschuldigung der chinesischen Staatsanwaltschaft
Am 9. Dezember 2014 brachen fünf Polizisten des Shanghaier Bezirks Putuo in die Wohnung von Frau Julan Ye ein. Sie beschlagnahmten Privateigentum wie Drucker sowie Informationsmaterial über die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong und brachten Frau Julan Ye zunächst ins Büro 610 des Bezirks Putuo. Danach sperrten sie sie gesetzwidrig im Untersuchungsgefängnis Putuo ein.
Genau einen Monat später, am 9. Januar 2015, bekam Frau Julan Yes Ehemann einen schriftlichen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft des Bezirks Putuo zugestellt. Darin wurde seiner Frau vorgeworfen, dass sie nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „eine Kultorganisation verwendet habe, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Dies ist eine übliche Anschuldigung, die die KPCh-kontrollierten Gerichte willkürlich nutzen, um Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen.
Große Gefahr, dass Frau Julan Ye dem Organraub zum Opfer fällt
Die Sorge ist berechtigt, dass Frau Julan Ye lange Zeit in unrechtmäßiger Gefängnishaft verbleiben wird und dass sogar Gefahr für ihr Leben besteht. Denn es gibt vermehrt Indizien und Aussagen verschiedener Zeugen und chinesischer Ärzte, die enthüllen, dass Tausende Falun Gong-Praktizierende ihrer Organe wegen getötet werden, um diese gewinnbringend für Transplantationszwecke zu verkaufen. Näheres unter www.cipfg.org
Der Appell der Tochter an die Hamburger Stadtregierung
In ihrem Appell an die Hamburger Stadtregierung beschrieb Xiaojun Ye, dass ihre Mutter früher als Ingenieurin beim Radiosender Hunan tätig gewesen war. Jedoch aufgrund ernsthafter gesundheitlicher Probleme musste sie bereits mit Anfang 40 in Rente gehen.
Erst als ihre Mutter 1998 begonnen habe, Falun Gong zu praktizieren, seien ihre Krankheiten verschwunden, ihre Lebensenergie sei zurückgekehrt und sie habe keine Medikamente mehr einnehmen müssen.
Im Juli 1999 fing die Kommunistische Partei Chinas an, Falun Gong zu verfolgen. Falun Gong-Praktizierende werden seitdem festgenommen, verurteilt, eingesperrt und gefoltert. Alle staatlich kontrollierten Medien werden eingesetzt, um Lügenpropaganda über Falun Gong zu verbreiten. Um die Lügen aufzudecken, informierte Frau Julan Ye ihre Mitmenschen beherzt über ihre positiven Erfahrungen mit Falun Gong.
Ihre Mutter habe sich nicht beirren lassen, sondern weiterhin standhaft Falun Gong praktiziert, deshalb sei sie zur Zielscheibe der chinesischen Polizei geworden, so Xiaojun Ye.
„Ich wohne in Hamburg und mache mir große Sorgen um meine Mutter. Deshalb appelliere ich an die Abgeordneten der Stadt Hamburg als Partnerstadt, auf die Regierung von Shanghai einzuwirken, damit meine Mutter so schnell wie möglich freigelassen wird.“
Unterstützung für Freilassung der Mutter
Am 11.02.2015 veröffentlichte die Hamburger Morgenpost einen Artikel über diesen Fall. Die Grünen-Chefin in Hamburg schrieb an den chinesischen Generalkonsul in Hamburg sowie an das Hamburger Staatsamt – Abteilung Internationale Zusammenarbeit – und bat im Rahmen der Städtepartnerschaft, sich sich für die Freilassung von Frau Julan Ye einzusetzen.
Auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert an den Hamburger Senat. Nach Angaben der IGFM ist das gesamte Verfahren von schweren Rechtsbrüchen gekennzeichnet – selbst nach chinesischem Recht: Von der Festnahme, über die „Beschlagnahmung“ von privatem Eigentum, den Umständen der Haft bis hin zur fehlenden Möglichkeit sich verteidigen zu können.
Die chinesische Regierung verweigert ihren Bürgern auch heute noch elementare Menschenrechte und hält sie mit dem weltweit größten Lagersystem der Erde gefügig, so die IGFM. Vage Ankündigungen von Reformen und Lippenbekenntnisse seien in der Praxis ohne substanzielle Folgen geblieben. Selbst die international bejubelte Abschaffung der Administrativhaft und der berüchtigten Laojiao-Arbeitslager im Jahr 2013 sei „Etikettenschwindel“. Viele Lager seien einfach in „Drogenrehabilitationszentren“ umbenannt worden. Folter sei zwar in der Verfassung verboten, werde aber systematisch gegen Andersdenkende eingesetzt.
Quelle: www.clearharmony.de