Die im Oktober 2016 verhafteten Praktizierenden kommen aus 27 Provinzen und zentral verwalteten Stadtbezirken. Die meisten Verhaftungen gab es in der Provinz Jilin (118), gefolgt von Liaoning (100). Wie die Website Minghui berichtet, befinden sich 370 Praktizierende noch in Haft. 22 von ihnen wurden offiziell verhaftet, ihnen steht eine Verurteilung bevor.
30 Praktizierende in Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht
Von den 574 verhafteten Praktizierenden wurden 30 direkt in Gehirnwäsche-Einrichtungen gebracht. Dort werden sie gezwungen, an Maßnahmen teilzunehmen, die darauf abzielen, dass sie ihren Glauben aufgeben.
50 Festnahmen wegen der Strafanzeige gegen Jiang Zemin
50 Praktizierende wurden inhaftiert, nachdem sie wegen ihrer Strafanzeige gegen Jiang Zemin von der Polizei ins Visier genommen worden waren. Jiang, der frühere Chef der Kommunistischen Partei Chinas, hat 1999 die brutale Verfolgung von Falun Gong initiiert.
Brutales Vorgehen der Polizei
Viele Praktizierende erlebten während ihrer Inhaftierung die Brutalität der Polizei. Auch Familienangehörige wurden von Polizisten verprügelt.
Die Falun Gong-Praktizierende Chen Zhongli aus der Stadt Datong wurde für längere Zeiträume mit gespreizten Armen und Beinen auf ein Bett gefesselt, weil sie sich weigerte, Häftlingsuniform zu tragen. Sie hatte sich keines Verbrechens schuldig gemacht. Am 18. Oktober wurde bei der Polizei angezeigt und verhaftet, nur weil sie mit Leuten über Falun Gong gesprochen hatte. Bei der örtlichen Polizeiwache befahl man ihr, eine Urinprobe abzugeben. Sie weigerte sich, daraufhin wurde sie in das örtliche Krankenhaus zur Blutabnahme gefahren. Man sagte ihr zu keinem Zeitpunkt, warum man ihre Urin- und Blutproben brauche.
Die 81-jährige Zhao Meizhen aus Henan wurde im Juli 2013 verhaftet und zu vier Jahren Haft in der Haftanstalt der Stadt Xinxiang verurteilt. Kurz darauf wurde sie wegen ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes freigelassen. Doch am 24. Oktober 2016 kamen wieder Polizisten in ihre Wohnung und verhafteten sie. Sie wurde direkt ins Gefängnis geschickt, um dort die vier Jahre abzusitzen.
Zusätzlich zu den Verhaftungen im Oktober 2016 erhielten weitere 157 Praktizierende unerwarteten Besuch von örtlichen Behörden, weil sie ihren Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollten. Einer von ihnen starb während der Anwesenheit der Polizei. Drei ältere Frauen aus der Provinz Guizhou mussten im Oktober 2016 eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Falun Gong-Praktizierende stirbt 12 Tage nach ihrer Festnahme
Xu Guixia (47) aus der Provinz Liaoning starb knapp zwei Wochen nach ihrer Festnahme. Am 27. Oktober war sie verhaftet und später in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Liaoyang gebracht worden. Am 10. November erhielt Xus Schwester einen Anruf von der Polizei. Man informierte sie darüber, dass Xu Guixia am 7. November gegen Mittag verstorben sei. Die Polizei erlaubte ihr nicht, den Leichnam zu sehen, da sie sich weigerte, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Diese hätte beinhaltet, dass die Familie darauf verzichtet, Gerechtigkeit für Xu zu fordern.
Xus Schwester hat nun einen Anwalt engagiert, um ihre rechtlichen Möglichkeiten abzuklären. Währenddessen kämpft sie um die Freilassung ihres Schwagers Liu Ying. Als Lius Anwalt am 11. November zum Untersuchungsgefängnis ging, wurde ihm der Besuch jedoch verwehrt.
Die jahrelange Verfolgungspolitik
Besonders an „politisch sensiblen“ Tagen verstärkt die Polizei oft ihre Schikanen und Festnahmen von Falun Gong-Praktizierenden. Das sind Plenarsitzungen des Nationalen Volkskongresses, bedeutende Sportveranstaltungen und wichtige Jahrestage im Zusammenhang mit Falun Gong. Praktizierende wurden oft aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie Falun Gong abschwören. Oder man zwang sie zu einer biometrischen Personenerfassung (z.B. Fingerabdruck). Viele wurden unter polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung gestellt. Einige Praktizierende stufte man an ihrem Arbeitsplatz zurück oder suspendierte sie ganz. Auch Familienangehörige waren andauernden Drohungen und Einschüchterungen durch die Behörden ausgesetzt. Einigen Anwälten wurden Konsequenzen angedroht, sollten sie für ihre Mandanten auf „nicht schuldig“ plädieren.
Der Staatsapparat in China verstößt dabei gegen seine eigenen Gesetze.
Denn im Artikel 36 der chinesischen Verfassung steht: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen.“ (Genaueres über die gesetzliche Lage unter www.falunhr.org)
Karin Fuchsluger