Nachrichten über Falun Dafa und die Verfolgung in China

Mutige Bemühungen: Mehrere Falun Gong-Praktizierende sind endlich frei

Dank der mutigen und beständigen Bemühungen von Anwälten und Unterstützern, sich für das offizielle Recht auf Glaubensfreiheit von Falun Gong-Praktizierenden einzusetzen, wurden in den vergangenen Monaten etliche Anklagen gegen Praktizierende fallengelassen und ihre Haft wurde beendet.

Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht beruht. Obwohl Chinas Verfassung den Bürgern Glaubensfreiheit verspricht, werden Falun Gong-Praktizierende seit 1999 unter einer einhergehenden Verleumdungspropaganda strategisch vom chinesischen Regime verfolgt. Praktizierende wurden immer dann besonders zur Zielscheibe der Behörden, wenn sie unermüdlich die Verfolgung von Falun Gong in China aufzeigten.

Zwei Fallbespiele:

Jing Huan wurde am 1. Juni 2016 verhaftet, als sie Informationen über Falun Gong in der Öffentlichkeit verteilte. Ihre Mutter Zhou Xiaoli und ihr Onkel Zhou Faming praktizieren ebenfalls Falun Gong.

Als sie nach ihr sehen wollten, trafen sie dort Polizisten an, die gerade die ganze Wohnung durchstöberten. Sie wurden festgenommen. Am nächsten Tag brachte man Jing und ihre Mutter in die Haftanstalt Mianyang und ihren Onkel in die Haftanstalt Santai. Jings Ehemann musste seine Arbeit kündigen, damit er sich um ihr 1-jähriges Kind kümmern konnte.

Der Onkel Zhou Faming ist als Hochschullehrer tätig. Er kam am 6. Juli 2016 gegen Kaution frei. Vor dieser Verhaftung war er bereits zweimal wegen seines Glaubens an Falun Gong eingesperrt gewesen - insgesamt verbrachte er zehn Jahre im Gefängnis.

Seine Schwester war bereits für anderthalb Jahre in einem Zwangsarbeitslager inhaftiert gewesen. Nach seiner Freilassung arbeitete Zhou Faming mit anderen örtlichen Praktizierenden zusammen, um die Freilassung seiner Schwester und Nichte zu erwirken.

Sie tätigten Anrufe und schrieben Briefe an die zuständigen Behörden, worin sie die Verantwortlichen eindringlich daran erinnerten, dass kein Gesetz in China das Praktizieren von Falun Gong als Verbrechen bezeichnet. Auch die Ehemänner von Mutter und Tochter wendeten sich an die Polizeidienststellen und forderten deren Freilassung. In der Zwischenzeit engagierten sie einen Zivilrechtsanwalt, der die Rechte der beiden Frauen verteidigen sollte.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Strafakte Ende September an die Polizei zurückgab, reichte diese den Fall nach zwei Monaten erneut ein. Zhou Faming und die lokalen Praktizierenden setzten ihre Gespräche mit den Beamten der Staatsanwaltschaft fort und drängten sie, Zhou Xiaoli und Jing freizulassen. Schließlich gab die Staatsanwaltschaft die Fallakten im Jännner 2017 ein zweites Mal zurück. Dieses Mal zog die Polizei die Anklage zurück und ließ Mutter und Tochter am 25. Februar 2017 frei.

Wang Huaxue, 55, Bewohner des Kreises Jianping, wurde am 5. Juli 2016 in seiner Wohnung verhaftet, weil er sich weigerte, den spirituellen Kultivierungsweg Falun Gong aufzugeben. Eine Woche später wurde ein offizieller Haftbefehl gegen ihn ausgestellt.

Wangs Anwalt traf sich am 18. Juli mit ihm und stellte an Wangs Körper viele Schürfwunden fest. Wang berichtete ihm, dass die Polizisten ihn während der Verhaftung so zugerichtet hätten. Insgesamt 373 Einwohner des Kreises Jianping unterschrieben eine Petition für die Freilassung von Wang - die Unterschriften wurden an die örtliche Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und das Untersuchungsgefängnis überbracht.

Nachdem Wang am 17. November vor Gericht gestellt wurde, blieb sein Fall unbearbeitet liegen. Sein Anwalt schickte vor Kurzem ergänzende Materialien sowohl an die Staatsanwaltschaft als auch an das Gericht. Der Anwalt erklärte gegenüber beiden Behörden, dass die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei von Anfang an keine Rechtsgrundlage gehabt habe und dass sein Mandant niemals wegen der Ausübung seines verfassungsmäßig geschützten Rechtes auf Glaubensfreiheit hätte verfolgt werden dürfen. Tage später war Wang frei.

Obwohl in den ersten Monaten 2017 mehrere Praktizierende in verschiedenen Gebieten für nicht schuldig befunden und freigelassen wurden, dauert die Verfolgung von Falun Gong weiter an. Mit willkürlichen, haltlosen Beweisen werden Falun Gong-Praktizierende standardmäßig nach §300 des chinesischen StGB angeklagt, sie würden die Ordnung im Staat gefährden.

Doch mutig und entschlossen setzen sich immer mehr Anwälte für Gerechtigkeit ein und beweisen, dass durch das Verhalten von Falun Gong-Praktizierenden für niemanden je Schaden entstanden ist.

Quelle: www.clearharmony.de

Redaktionelle Bearbeitung:
Karin Fuchsluger

Diesen Artikel teilen:

Bleiben Sie informiert. Abonnieren Sie unsere Pressemitteilungen und den Newsletter.

Durch "Absenden" stimme ich den Datenschutzbestimmungen zu.
Wie melde ich mich ab?