Landeshauptmann Peter Kaiser verweist anlässlich des Welt-Falun-Dafa-Tages auf das Menschenrecht der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das es zu schützen und zu verteidigen gelte: „Die der buddhistischen Qi Gong-Schule stammenden Grundsätze der Falun-Dafa von Wahrheit, Barmherzigkeit und Geduld sind durchaus im Kontext eines globalen Moralkodex und als Bestandteile weltumstandener Spiritualitätsvorstellungen zu bewerten. Ihr Verbot, ihre Verfolgung und die Folter der Anhänger dürfen nicht gebilligt werden. Sie stellen eine Verletzung der im Artikel 18 der Allgemeinen Menschenrechte niedergelegten Grundfreiheiten des Individuums in unserer globalen Gemeinschaft dar.“