Nachrichten über Falun Dafa und die Verfolgung in China

Menschenunwürdige Haftbedingungen in Shanghai: Wie Falun-Dafa-Praktizierende misshandelt werden

Die Wärter in der Haftanstalt Changning von Shanghai misshandeln und foltern Falun-Dafa-Praktizierende. Konsequenzen haben sie jedoch nicht zu befürchten. Denn in der Haftanstalt zählt das oberste Gebot, Praktizierende von ihrem Glauben an Falun-Dafa abzubringen. Dazu sind alle Mittel recht.

Die Praktizierenden werden im Gegensatz zu den üblichen Gefangenen gezwungen, gelbe Westen zu tragen. Damit unterscheiden sie sich von den Insassen mit blauen Westen.

Gezielte Folter an Falun-Dafa-Praktizierenden

Jeder Wärter in der Haftanstalt ist für die Gefangenen in ein bis zwei Zellen verantwortlich. Außerdem wählen die Wärter zwei Häftlinge, sogenannte Kollaborateure, die jeden Falun-Dafa-Praktizierenden rund um die Uhr bewachen. Sobald sich die Kollaborateure von den Praktizierenden entfernen, werden sie bestraft. Sie müssen den Wärtern alles melden, was die Praktizierenden tun und sagen. In welcher Zelle ein Praktizierender untergebracht ist und mit welchen Häftlingen, wo sich sein Tisch und sein Bett befinden, wird von den Beamten sorgfältig geplant – um ihnen möglichst viel Leid zuzufügen.

Manchmal sprechen die Wärter mit den Praktizierenden und nehmen die Gespräche auf, damit die Agenten des Büro 610 und der Staatssicherheit einen besseren Überblick über ihren Charakter und Gemütszustand bekommen. Die Informationen werden verwendet, um die Praktizierenden einer Gehirnwäsche zu unterziehen und sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu überreden oder zu zwingen.

Den Praktizierenden ist es nicht erlaubt, mit anderen über Falun Dafa zu sprechen oder die Übungen zu machen. Zu den Strafen gehört ferner, dass sie sich nicht waschen dürfen und stundenlang stillsitzen müssen. Wenn Praktizierende gegen die Gefängnisregeln verstoßen, werden auch die Kollaborateure und Mitgefangenen bestraft. Auf diese Weise schüren die Wärter den Hass bei den Zellengenossen, sodass diese sich aktiv an der Verfolgung der Praktizierenden beteiligen. Auf diese Weise zeigen die Wärter auch, dass Praktizierende, die für ihre Rechte eintreten, als egoistisch, respektlos und rücksichtslos angesehen werden.

Wenn die Praktizierenden trotz allem weiterhin die Übungen machen oder von der Verfolgung sprechen, legen ihnen die Wärter Handschellen und Fußfesseln an. Dann sind die Praktizierenden nicht mehr in der Lage, allein zur Toilette zu gehen, was den Kollaborateuren einen weiteren Grund gibt, sie zu misshandeln.

Sollten die Praktizierenden dann noch immer nicht kooperieren, stecken die Wärter sie in Einzelzellen, wo sie unter schrecklichen Lebensbedingungen leiden und nur wenig zu essen bekommen. Infolgedessen bekommen viele Praktizierende gesundheitliche Beschwerden.

Es folgen einige konkrete Fälle:

• Tu Ming trat im Jahr 2016 aus Protest gegen die Verfolgung in den Hungerstreik. Ihr Zustand verschlechterte sich; sie litt unter schlimmen Hauterkrankungen mit starken Blutungen.

• Liu Chenying wurde gezwungen, lange Zeit stillzusitzen. Infolgedessen hatte sie unerträgliche Schmerzen im unteren Rücken und in den Beinen.

• He Binggang wurde fünf Monate nach Haftantritt am Genick verletzt, sodass er gelähmt und inkontinent wurde. Außerdem hatte er ständige Kopfschmerzen.

• Zhang Yibo bekam einige Monate nach ihrer Inhaftierung einen Tumor in der Brust. Die Beamten lehnten die von der Familie und ihrem Anwalt beantragte Haftverschonung zur medizinischen Behandlung ab. Es hieß, Zhang sei völlig gesund. Der Tumor wuchs rapide und wurde schließlich als Krebs diagnostiziert. Am 25. Oktober 2022 wurde Zhang die Brust operativ entfernt.

Bedingungen in der Haft

Die Zellen der Haftanstalt sind etwa 60 Quadratmeter (4 m x 15 m) groß. Jede Zelle hat eine Metalltür und einen Zaun. Mehr als zehn Personen sind auf einem zehn Meter langen Bett eingepfercht. Die Insassen schlafen in abwechselnder Position, sodass der Kopf des einen an den Füßen des anderen liegt. In der Zelle befindet sich ein Lautsprecher für Durchsagen der Wärter. Es gibt vier Kameras in der Zelle, ohne toten Winkel – eine an der Decke, zwei an den Wänden und eine an der Gegensprechanlage. Die Gefangenen haben keinerlei Privatsphäre. Selbst wenn sie die Toilette benutzen, duschen, essen oder schlafen, werden sie von den Kameras erfasst.

Obwohl es ein Waschbecken, ein Badezimmer und eine Duschkabine gibt, dürfen Gefangene nur einmal pro Woche duschen – vorausgesetzt er bzw. sie hat gegen keine Regel verstoßen. Im Durchschnitt hat jeder fünf bis sieben Minuten Zeit, um sich zu waschen. Da viele Menschen in einer Schlange warten, geht das heiße Wasser schnell zur Neige, den letzten bleibt nur kaltes Wasser. Wenn jemand gegen Regeln verstößt, kann das Waschen unterbrochen werden. Nach dem Waschen ist Zeit für das Wäschewaschen.

Verdrehte Regeln

Die meisten Wärter haben während der großen Ferien frei. Die Insassen werden gebeten, Vereinbarungen zu unterschreiben, wonach sie wegen des Personalmangels die Gefängnisregeln freiwillig einhalten. Wenn die Wärter aus dem Urlaub zurückkommen, beurteilen sie anhand der Überwachungsvideos, wie sich die Häftlinge verhalten haben. Wenn sich jemand nicht strikt an die Regeln gehalten hat, wird seine/ihre gesamte Zelle bestraft. Dann müssen sie stundenlang sitzen oder stehen und dürfen weder sich noch ihre Wäsche waschen.

Die Regeln regen die Insassen an, sich gegenseitig den Wärtern zu melden. Mit der Zeit hören die Gefangenen entweder auf, mit anderen zu sprechen, oder sie reden bewusst schlecht über andere.

Wenn ein Häftling eine Beschwerde gegen einen Wärter einreicht, wird der Gefangene häufig von anderen Wärtern schikaniert, da sich die Wärter gegenseitig schützen.

Willkürliche Strafen

Die Wärter bestrafen die Gefangenen nach Belieben. Punkteabzug gibt es für Häftlinge, die unaufgefordert etwas sagen, wenn sie singen, an die frische Luft gehen, laut reden, ihre Sachen nicht aufräumen oder ihre Handtücher nicht ordentlich falten, wenn sie sich nicht laut genug beim Appell melden, ihre Beine zu weit ausstrecken, ihre Sachen verlegen, wenn sie nicht auf den ihnen zugewiesenen Plätzen sitzen, außerhalb der gestatteten Zeit auf die Toilette wollen oder aus anderen belanglosen Gründen.

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