Die Organisatoren der Olympischen Spiele in Peking haben offen geäußert, dass Falun Gong-Praktizierenden die Teilnahme an den olympischen Sommerspielen 2008 verboten ist. Diese Entscheidung Pekings stellt sowohl einen schweren Verstoß gegen die Artikel 35 und 36 der chinesischen Verfassung dar, die Versammlungs- und Glaubensfreiheit garantieren, als auch gegen die Statuten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die jede Form der Diskriminierung verbieten - einschließlich religiöser oder politischer Art. (...) Die Nachricht über die diskriminierenden Pläne Pekings wurde am 8.November 2007 in einem Bericht der Associated Press (AP) bekannt gemacht. In dem Bericht heißt es, dass Pekings neue, angeblich tolerantere Politik bezüglich des Glaubens "nicht für Falun Gong gilt" und stattdessen "Chinas Entschluss die spirituelle Bewegung an den Rand der Gesellschaft zu drängen, zu verfolgen und auszulöschen" erneut geltend gemacht wurde. (...) Das olympische Komitee hatte darauf verwiesen, dass die Spiele Chinas Führung dazu zwingen würden, den miserablen Menschenrechtsrekord der Nation zu verbessern.
(Quelle: Pr-Sozial Presseportal)