Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat heuer ihr 60-jähriges Jubiläum. Auch China hatte am 10. Dezember 1948 dafür gestimmt. Man fragt sich aber nach den Konsequenzen, wenn 60 Jahre danach in China Folter immer noch an der Tagesordnung steht und Bevölkerungsgruppen im großen Ausmaß, wie etwa die Meditationsbewegung Falun Gong, verfolgt und unterdrückt werden.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war nach dem Schrecken des zweiten Weltkrieges ein ambitionierter Schritt der UN-Mitgliedsstaaten, um Grundrechte der Menschen zu definieren. Beispielsweise fordert Artikel 18 die Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Und auch Folter ist ganz eindeutig in Artikel 5 verboten. China hat sich als UN-Mitgliedsstaat am 10. Dezember 1948 für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausgesprochen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an sich hat allerdings keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter. Jedoch wurden im Anschluss dazu verbindliche Menschenrechtsabkommen von den Vereinten Nationen ausgearbeitet, welche für die Geltung in einem Staat zuerst unterschrieben werden müssen und danach noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen (d.h. "ratifiziert" werden).
So ist 1976 der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (kurz "Sozialpakt") in Kraft getreten, welcher in Artikel 2.1 besagt, dass staatliche Diskriminierung aufgrund der Religion und anderer Kriterien verboten ist. 1987 wurde dann auch die UN-Antifolterkonvention in Kraft gesetzt, welche in Artikel 2.4 fordert, dass die Vertragsstaaten Folter auf ihrem Hoheitsgebiet verhindern und unter Strafe zu stellen haben. China hat den Sozialpakt, obwohl 2001 unterschrieben, bis heute nicht ratifiziert, wohl aber die UN-Antifolterkonvention 1988 ratifiziert. Die Realität sieht allerdings anders aus, wie die andauernde Verfolgung von Falun Gong und die Folter von Falun Gong Praktizierenden beweist. Es gibt daher leider nicht wirklich einen Anlass, in China ein Menschenrechtsjubiläum zu feiern.