Jüngst bekannt gewordene Fälle der Verbreitung der Verfolgung an Falun Gong durch Chinas Regime ins Ausland zeigen, wie schnell Grundmenschenrechte untergraben werden können. Wachsamkeit ist von den Staaten im Umgang mit Chinas Behörden gefordert. Denn wie stark entgegen allen demokratischen Werten kommunistische Regimes agieren, ist in einem Resolutionsentwurf des Europarates am 14. Dezember 2005 dargestellt worden.
Ein signifikanter Teil der chinesischen Gemeinschaft lebt im Ausland beziehungsweise steht in regen Kontakt mit Menschen aus dem Ausland. Dem ist sich natürlich auch das chinesische Regime sehr wohl bewusst. Um den Irrsinn der Verfolgung an Falun Gong aufrecht erhalten zu können, ist das Regime daher bemüht, soweit als möglich aus im Ausland ein Klima der Verfolgung aufzubauen. So machte sich das chinesische Regime beispielsweise in der Anfangsphase der Verfolgung zunutze, dass man im Westen so gut wie nichts über Falun Gong kannte. Dadurch war es möglich, dass Verleumdungen von Falun Gong durch chinesische Staatsmedien nahezu unzensuriert auch im Westen abgedruckt wurden.
Da mittlerweile aber die friedvolle und barmherzige Natur von Falun Gong im Ausland zunehmend bekannter wird, sind Medienberichte im Allgemeinen objektiver geworden. Mehr Aufklärungsarbeit ist aber noch bei Regierungen und Behörden notwendig, um sie auf die Fallen durch die in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Beziehungen mit China aufmerksam zu machen. Ein Kooperieren mit dem chinesischen Regime bei der Verfolgung von Menschen käme einem Ausverkauf demokratischer Werte gleich. Was das bedeutet, zeigt auch der am 14. Dezember 2005 adaptierte Resolutionsentwurf des Europarates, welcher zur internationalen Verurteilung der Verbrechen durch totalitäre kommunistische Regimes aufruft: 65 Millionen Menschen fielen allein Chinas Kommunismus zum Opfer. Diese Resolution fordert auch eine Dokumentation der im Namen des Kommunismus verübten Verbrechen.