Dr. med. John Zhou, jahrelang ein Falun Gong-Praktizierender, hatte zu Beginn des Prozesses Ende Mai 2011 in einer schriftlichen Erklärung vor Gericht gestanden, dass er E-Mail-Nachrichten und Adressen der deutschen Gruppe von Falun Gong-Praktizierenden an einen hohen Beamten des Geheimdienstbüros 610 in China übermittelt habe(...)
Die Richter des 1. Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Celle kamen am 8. Juni 2011 zu folgendem Urteil nach §99 und §59 des deutschen Strafgesetzbuches:
„Der Angeklagte wird der geheimdienstlichen Agententätigkeit für schuldig gesprochen. Er wird deshalb verwarnt. Die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 150 Euro bleibt vorbehalten. (...)Daneben wurde ein Bewährungsbeschluss erlassen. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro an amnesty international zahlen.“(...)