Am 7. März 2005 wurde ein junges chinesisches Ehepaar mit zwei kleinen Kindern in ihr Heimatland China abgeschoben. Der Ehemann wurde am 9. April in ein Arbeitslager abgeführt. Sie hatten als Falun Gong-Praktizierende Asyl beantragt, die Behörden hielten ihre Zugehörigkeit zu Falun Gong aber nur für einen Vorwand, um in Deutschland bleiben zu können. Sie glaubten ihnen nicht. Aus diesem Grund wurde der Asylantrag abgelehnt. Der deutsche Falun Dafa Verein hatte die beiden als Praktizierende bestätigt und in einer Stellungnahme vor deren Abschiebung gewarnt, da alle chinesischen Falun Gong-Praktizierende im Ausland vom chinesischen Geheimdienst ausspioniert werden. Sie werden bei ihrer Rückkehr nach China identifiziert und sind sofort in Gefahr verhaftet, gefoltert und umgebracht zu werden.